Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 1 Auftragsannahme
- Gegenstand eines Auftrages an Mentavis (Auftragnehmer) ist ausschließlich die in der Auftragsbestätigung bzw. dem jeweiligen Einzelvertrag genannte Dienstleistung. Mündliche Nebenabreden haben ohne schriftliche Bestätigung vom Auftragnehmer keine Geltung. Vom Auftragnehmer angebotene und bestätigte Dienstleistungen verstehen sich immer im Sinne eines Dienstvertrages (§§ 611-830 BGB).
- § 2 Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in seiner Auftragsbestätigung bzw. die im Einzelvertrag genannten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung zu erbringen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrages sachverständige Personen hinzuzuziehen. Sollte es im Rahmen eines Projektes zu einer Einstellung eines vom Auftragnehmer übermittelten Kandidaten gekommen sein bzw. die Bedingungen zur Zahlung der letzten Rate erfüllt sein - dieses Projekt somit zum Abschluss gebracht worden sein - so bestehen keinerlei Verpflichtungen seitens des Auftragnehmers, dem Auftraggeber weitere Kandidatenprofile zur Verfügung zu stellen.
- § 3 Schweigepflicht
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, insbesondere erlangte Informationen über Personen bzw. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht allgemein zugänglich oder bekannt sind. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftraggeber, über Angebote des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren und diese Angebote keinen weiteren Firmen - auch nicht an Beteiligungen - weiter zu geben.
- § 4 Schutz des geistigen Eigentums
- Schriftliche Äußerungen jeder Art von Seiten des Auftragnehmers, d.h. sämtliche Unterlagen, Kandidatenprofile, Ziellisten, Berichte, Präsentationen und Verträge, dürfen vom Auftraggeber nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Die Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers dürfen nur ausschließlich zur Bearbeitung des vertragsgegenständlichen Projekts verwendet und genutzt werden. Die Weitergabe der vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen durch den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter an einen Dritten bedarf ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.
- § 5 Vergütung
- Alle Rechnungen sind ohne Abzug direkt nach Erhalt fällig und spätestens 10 Kalendertage nach Zugang der Rechnung zu zahlen, falls nichts anderes vereinbart ist. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Eine Beanstandung an den Dienstleistungen des Auftragnehmers berechtigt den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung und/ oder Kürzung des Honorars für bereits erbrachte Dienstleistungen.
- § 6 Zahlungsverzug des Auftraggebers
- Für den Eingang der Zahlungen nach einer Frist von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung werden dem Auftraggeber die nach dem 10. Tag der Zugang der Rechnung im Geschäftsverkehr gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Der Auftragnehmer behält sich im Falle eines Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber vor, weitere vereinbarte bzw. bestätigte Dienstleistungen erst nach Eingang bereits fälliger Zahlungen zu erbringen oder von der Erbringung weiterer Dienstleistungen abzusehen.
- § 7 Haftung
- Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen des Auftrages Dienstleistungen. Der Auftragnehmer bzw. seine Mitarbeiter haften grundsätzlich nicht für einen aus der erbrachten Dienstleistung erwarteten Erfolg. Jegliche Haftung des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter für die Erbringung einer Dienstleistung und die Auswirkungen des Erbringens dieser Dienstleistung wird maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars für diese Dienstleistung beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. Soweit die Voraussetzungen des § 831 BGB vorliegen, findet diese Vorschrift Anwendung. Zudem übernimmt der Auftragnehmer für die Eignung eines dem Kunden vorgestellten Vertragspartners keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Prüfung von Referenzen einschließlich der Bestätigung von beruflichen und akademischen Qualifikationen und wird sich von der Eignung eines vom Auftragnehmer vorgestellten Vertragspartners selbst bzw. durch bevollmächtigte Mitarbeiter überzeugen.
- § 8 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist (als ordnungsgemäße Erledigung gilt, dass der Auftraggeber mit den Kandidaten der übersandten Profile von Mentavis zeitnah in Kontakt tritt, in der Regel hat dies innerhalb von 5 Werktagen zu geschehen). Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Auftragnehmers zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
Übersteigt die Unterbrechung einer Suche oder die Antwortzeit des Auftraggebers einen Zeitraum von 4 Wochen, so ist Auftragnehmer berechtigt den Auftrag zu stornieren und die Folgerate in Rechnung zu stellen. Die Wiederaufnahme der Suche zu einem späteren Zeitpunkt wird wie ein neuer Suchauftrag behandelt.
- § 9 Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
- Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 8 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt den Vertrag fristlos kündigen und die Folgerate in Rechnung zu stellen. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
- § 10 Vergütungsansprüche bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages
- Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Auftrag zu stornieren oder wesentlich zu ändern. In diesem Fall gilt, dass als Endbetrag diejenige Rate fällig wird, die vertraglich als nächste zu zahlende Rate vereinbart wurde. Der Auftragnehmer behält sich dieses Recht bei einer Veränderung des zu suchenden Positionsprofils ebenfalls vor.
- §11 Einstellungskonditionen
- Wenn der Auftraggeber einen Kandidaten, den er durch Mentavis vorgestellt bekommen hat, innerhalb der nachfolgenden 24 Monate einstellt so ist der Auftraggeber gegenüber Mentavis zur Zahlung eines Honorars verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einstellung gegenüber Mentavis unverzüglich zu melden. Ein Verstoß gegen diese Hauptpflicht berechtigt Mentavis zu Schadenersatzansprüchen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Honorarstruktur dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern mit dem Kunden keine anders lautenden Konditionen zur Abrechnung schriftlich vereinbart sind.
- § 12 Datenschutz
- Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.
- § 13 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
- Für alle Aufträge, deren Durchführung und die hieraus sich ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung erfolgte. Bei dem Auftrag handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Sollten sich ergebende Unstimmigkeiten nicht auf gütlichem Wege geregelt werden können, gilt als vereinbarter Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber ein im Handelsregister eingetragener Kaufmann ist, das Amtsgericht Spaichingen oder Landgericht Rottweil, je nach sachlicher Zuständigkeit. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am örtlich zuständigen Gericht des Geschäftssitzes des Auftraggebers zu klagen.
- § 14 Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen
- Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder für ungültig erklärt werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksame und undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, durch welche der beabsichtigte Vertragszweck und wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. Werden im Rahmen einer Sondervereinbarung einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Honorarstruktur geändert oder außer Kraft gesetzt, so behalten alle übrigen Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Honorarstruktur weiterhin ihre Gültigkeit.
Auffargis, im Februar 2006